§ 1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung und richtet sich nach dem Ausmaß und dem nachgewiesenen Schaden des Verstoßes; der Designer behält sich vor, darüber hinausgehende Schäden geltend zu machen.
Hinweis: Die Vertragsstrafe wurde auf einen verhältnismäßigen Rahmen angepasst, um eine richterliche Reduktion wegen Unverhältnismäßigkeit zu vermeiden.
1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
1.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
1.5 Der Designer bleibt berechtigt, die erstellten Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.6 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Designers.
§ 2 Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Der Designer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
2.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
2.4 Der Designer ist berechtigt, Projekte auszusetzen, solange fällige Rechnungen nicht beglichen wurden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
Hinweis zur Künstlersozialabgabe (KSK)
Unternehmen, die Designleistungen von selbstständigen Kreativen beauftragen, sind gesetzlich verpflichtet, die gezahlten Honorare jährlich bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu melden.
Die Meldung der Entgelte des Vorjahres muss bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen (§ 27 KSVG).
Der aktuelle Abgabesatz beträgt 4,9 % (ab 2026) auf die gemeldeten Netto-Honorare. Entgelte unter 1.000 € pro Kalenderjahr sind abgabefrei (Bagatellgrenze ab 2026).
Weitere Informationen und das Meldeformular finden Sie unter: www.kuenstlersozialkasse.de
§ 3 Fremdleistungen
3.1 Der Designer ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Fremdleistungen, die voraussichtlich einen Betrag von 200 € netto übersteigen, werden zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt und bedürfen dessen ausdrücklicher Zustimmung.
Hinweis: Die Kostenschwelle wurde ergänzt, um den Auftraggeber vor unerwarteten Verpflichtungen zu schützen und die Klausel rechtssicher zu gestalten.
3.2 Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Verpflichtungen frei, die aus solchen Fremdleistungen entstehen.
§ 4 Eigentum
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden ausschließlich Nutzungsrechte übertragen.
4.2 Die Originale bleiben Eigentum des Designers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Herausgabe von Daten
5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Arbeitsdaten herauszugeben.
5.2 Die Herausgabe kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
§ 6 Abnahme
6.1 Nach Fertigstellung der Leistungen wird der Auftraggeber schriftlich zur Abnahme aufgefordert.
6.2 Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftraggeber wird in der Abnahmeaufforderung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen.
Hinweis: Der ausdrückliche Hinweis auf die Abnahmefiktion in der Aufforderung selbst wurde ergänzt – andernfalls wäre die Fiktion nach der Rechtsprechung unwirksam.
§ 7 Haftung
7.1 Der Designer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
7.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Webdesign-Leistungen
8.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
8.2 Der Designer erstellt Websites auf Basis der vereinbarten Konzeption.
8.3 Inhalte wie Texte, Bilder und Videos werden in der Regel vom Auftraggeber bereitgestellt.
§ 9 Mitwirkungspflichten
9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig bereitzustellen.
9.2 Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend. Mehraufwand, der dem Designer dadurch entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 10 Änderungswünsche
10.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturrunden im Preis enthalten.
10.2 Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
10.3 Änderungswünsche, die eine grundlegende Neukonzeption erfordern, werden als neuer Auftrag behandelt und gesondert angeboten.
§ 11 Premium-Software und Lizenzen
11.1 Zur Erstellung der Website können Premium-Themes, Plugins oder Erweiterungen eingesetzt werden. Diese werden gegebenenfalls über Agentur- oder Entwicklerlizenzen des Designers bereitgestellt.
11.2 Die Lizenzen bleiben Eigentum des Designers und werden nicht auf den Auftraggeber übertragen.
11.3 Endet die Zusammenarbeit oder ein Wartungsvertrag, ist der Designer berechtigt, diese Lizenzen zu deaktivieren. Der Auftraggeber wird hierüber mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich informiert und erhält einen Hinweis auf mögliche Kaufalternativen für eigene Lizenzen.
Hinweis: Die Informationspflicht und Übergangsfrist wurden ergänzt, um eine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers (§ 307 BGB) zu vermeiden und den plötzlichen Ausfall einer Live-Website zu verhindern.
§ 12 Hosting und Wartung
12.1 Hosting- oder Wartungsleistungen werden nur erbracht, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
12.2 Ohne Wartungsvertrag ist der Auftraggeber selbst für Updates, Datensicherung und Sicherheit seiner Website verantwortlich.
§ 13 SEO und Online-Marketing
13.1 Der Designer kann Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) erbringen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
13.2 Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, da diese von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Designers liegen.
§ 14 Inhalte und rechtliche Verantwortung
14.1 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
14.2 Er stellt sicher, dass keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt werden, und stellt den Designer von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 15 Gestaltungsschutz
15.1 Die Gestaltung der Website, insbesondere Layout, Struktur, Designkonzept, CSS-Strukturen sowie individuell entwickelte Funktionen, sind urheberrechtlich geschützt.
15.2 Eine Übernahme oder Weiterverwendung für andere Projekte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Designers unzulässig.
§ 16 Referenznutzung
16.1 Der Designer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken in seinem Portfolio oder in Werbematerialien zu präsentieren, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 17 Druckabwicklung über Drittanbieter
Standardmodell – Beauftragung im Namen des Auftraggebers
17.1 Standardmäßig erfolgt die Beauftragung von Druckleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Designer unterstützt hierbei bei der Einholung und Bewertung von Angeboten sowie bei der technischen Abstimmung mit der Druckerei.
17.2 Der Vertrag über die Druckleistung kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Druckerei zustande. Der Designer tritt nicht als Wiederverkäufer auf und übernimmt keine Haftung für Leistungen, Lieferzeiten oder Qualität der Druckerei.
Alternativmodell – Beauftragung im eigenen Namen des Designers
17.3 Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann der Designer die Druckproduktion im eigenen Namen beauftragen und gegenüber dem Auftraggeber abrechnen. In diesem Fall erbringt der Designer eine kombinierte Leistung aus Design und Produktionskoordination. Die Auswahl der Druckerei erfolgt unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und qualitativer Gesichtspunkte.
17.4 Die Druckkosten sind vor Erteilung des Druckauftrags vom Auftraggeber als Vorauszahlung zu leisten oder durch eine entsprechende Abschlagszahlung abzudecken.
Hinweis: Die Vorauszahlungsregelung schützt den Designer davor, Druckkosten aus eigenen Mitteln vorfinanzieren zu müssen.
Haftung und Toleranzen
17.5 Die Haftung des Designers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für produktionsbedingte Abweichungen im Rahmen branchenüblicher Toleranzen gemäß ISO 12647 oder vergleichbarer Druckbranchenstandards wird keine Haftung übernommen.
Mängelrüge
17.6 Erkennbare Mängel an Druckprodukten sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt, soweit es sich um erkennbare Mängel handelt (§ 377 HGB analog).
Hinweis: Die Mängelrügepflicht wurde ergänzt. Im B2B-Bereich greift § 377 HGB; ohne ausdrückliche Regelung entstehen Unsicherheiten über die Rügefrist.
Freiberuflichkeit
17.7 Der Weiterverkauf von Druckprodukten erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit durch den Designer erstellten oder bearbeiteten Designs und stellt eine Nebenleistung zur freiberuflichen Designtätigkeit dar (§ 18 EStG). Ein isolierter Handel mit Druckprodukten ohne künstlerische oder gestalterische Leistung ist nicht Bestandteil des Leistungsangebots.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.
18.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Designers.
18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 19. März 2026 — Alle Rechte vorbehalten.